Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Immobilienfotografie, Drohnenaufnahmen, Virtual Staging und 360°-Rundgänge

Art
Rechtstext
Gebiet
Unterfranken und Oberfranken

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen David Amberg (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Immobilienfotos, Drohnenaufnahmen, Virtual Staging und 360°-Rundgängen.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines individuellen Angebots oder Pakets zustande, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp.

§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Fotograf erbringt die vereinbarte Leistung am vereinbarten Objekt vor Ort.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Aufnahmen vorbereitet ist, also aufgeräumt, gereinigt und bezugsfertig.

(3) Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Durchführung, die durch ein unvorbereitetes Objekt oder fehlende Zugangsmöglichkeiten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und führen nicht zu Preisnachlässen.

(4) Die bearbeiteten Bilder werden im Kundenkonto 90 Tage nach der Bereitstellung zum Herunterladen bereitgehalten. Danach werden sie gelöscht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Bilder innerhalb dieser Frist zu sichern; auf Wunsch stellt der Fotograf sie gegen Aufwand erneut bereit.

§ 4 Honorar, Fahrtkosten und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Paketpreise und Konditionen.

(2) Anfahrt- und Fahrtkostenpauschalen werden wie im jeweiligen Angebot ausgewiesen berechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Lieferung der fertigen Bilddateien per Rechnung auf das angegebene Bankkonto. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Aufnahmen zum Zweck der Vermarktung der jeweiligen Immobilie auf gängigen Portalen, in sozialen Medien sowie im eigenen Exposé.

(3) Eine Weitergabe der Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt nicht.

(4) Der Fotograf ist berechtigt, die Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen, zum Beispiel im eigenen Portfolio oder auf eigenen Kanälen, sofern dem nicht vorab ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.

§ 6 Besondere Bestimmungen für Drohnenaufnahmen

(1) Drohnenflüge erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und der EU-Drohnenverordnung, sowie bei geeigneten Witterungsverhältnissen.

(2) Bei ungünstiger Witterung wie starkem Regen, Sturm oder Nebel oder bei unvorhersehbaren rechtlichen oder technischen Flugverboten vor Ort behält sich der Fotograf das Recht vor, den Drohnenflug abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart oder das gebuchte Leistungspaket nach Absprache angepasst.

§ 7 Absage und Verschiebung

(1) Der Auftraggeber kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschieben oder absagen. Hat der Fotograf zu diesem Zeitpunkt bereits Fahrkarten oder vergleichbare Leistungen für den Termin gebucht, die nicht erstattet werden, werden diese gegen Nachweis berechnet.

(2) Bei einer späteren Absage oder wenn das Objekt zum vereinbarten Termin nicht zugänglich ist, berechnet der Fotograf ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Paketpreises.

(3) Sagt der Fotograf wegen Witterung, technischer Störung oder Krankheit ab, entstehen dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche; es wird ein Ersatztermin vereinbart. Für Drohnenaufnahmen geht Paragraf 6 Absatz 2 vor.

§ 8 Haftung

(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet er auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Für Mängel, die auf eine unzureichende Vorbereitung des Objekts durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, übernimmt der Fotograf keine Haftung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.